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Bewerbung in der Schweiz
Wer sich in der Schweiz bewerben möchte, sollte einige Dinge beachten. Damit Sie mit Ihrer Bewerbung nicht ins nächste Fettnäpfchen tappen, haben wir für Sie die wichtigen Besonderheiten bei der Bewerbung zusammengefasst.
29.10.2009 CSA
Für die Bewerbung gelten klare Regeln. Anschreiben, Lebenslauf und Referenzen müssen Eindruck machen.
Aber: Die Schweizer Arbeitgeber legen Wert darauf, dass es Ihnen hier gefällt. Das Wohlfühlbarometer spielt in der Schweiz noch eine grosse Rolle. Deshalb schaut man genau, inwieweit Sie hier schon Anschluss gefunden haben, ob Sie sich bereits mit den Schweizer Gegebenheiten vertraut gemacht haben oder ob dies eventuell auch ein Problem für Sie sein könnte.
Das Anschreiben
Das
Anschreiben
sollte, wie sonst auch üblich, kurz und prägnant sein. Haben Sie noch keinen Wohnsitz in der Schweiz und bewerben sich beispielsweise mit einer deutschen Absenderadresse, so sollten Sie in einem kurzen Satz Ihre Motivation, in die Schweiz zu gehen, erläutern. Als Schlussformel im Anschreiben empfiehlt es sich, in der Schweiz auf das „Mit freundlichen Grüssen“ zu verzichten und stattdessen nur „Freundliche Grüsse“ einzufügen und mit dem eigenen Namen zu unterschreiben.
Der Lebenslauf
Wenn Sie schon eine Aufenthaltsbewilligung (z. B. eine B-Bewilligung) haben, sollten Sie diese auch in Ihrem
Lebenslauf
unter den persönlichen Daten aufführen. So weiss der Schweizer Arbeitgeber gleich Bescheid, dass Sie schon angemeldet sind und er keinen zusätzlichen Aufwand diesbezüglich hat. Sollten Sie noch keine Aufenthaltsbewilligung haben, dann lassen Sie diesen Passus einfach weg. Wenn Sie den Arbeitsvertrag in der Tasche haben, erhalten Sie beim zuständigen Amt eine Aufenthaltsbewilligung.
Stichwort: Referenzen
Im Prinzip weist der Lebenslauf in der Schweiz keine grossen Besonderheiten auf, bis auf eine Ausnahme: die Referenzen. In Deutschland belegt man seine Arbeitsleistungen mit den mitgeschickten Arbeitszeugnissen. In der Schweiz führt man zusätzlich zu den Arbeitszeugnissen am Ende des Lebenslaufs noch das Stichwort Referenzen auf. Darunter werden ehemalige Vorgesetzte (einer pro Unternehmen) mit Position und Telefonnummer Ihrer vorhergehenden Arbeitsstellen benannt.
Wen gebe ich als Referenzperson an?
Schweizer Arbeitgeber holen gern zusätzlich persönlich Auskunft über Ihre Arbeitsweise und –leistung bei einem Ihrer vorhergehenden Arbeitgeber. Geben Sie hier Referenzpersonen an, die möglichst nur Gutes über Sie berichten können.
Telefonieren Sie vorher unbedingt mit den Referenzpersonen, um sie darauf vorzubereiten, dass eventuell jemand über Sie Informationen einholt. Schliesslich ist diese Vorgehensweise beispielweise in Deutschland nicht üblich und könnte Ihren ehemaligen Chef kurzfristig überfordern.
Die Referenzdaten zum Vorstellungsgespräch mitnehmen
Sie können aber auch im Lebenslauf auf die Angabe von Referenzen verzichten. Vielleicht sind die Daten vertraulich und Sie möchten sie daher nicht in der Bewerbung mit verschicken. Dann fügen Sie im Lebenslauf unter dem Stichwort „Referenzen“ die Formulierung „auf Anfrage“ rein. Im besten Fall nehmen Sie eine Liste mit den Ansprechpartnern zum ersten Vorstellungsgespräch mit.
Es ist aber auch durchaus möglich, dass Sie keiner nach den Referenzen fragt. Schliesslich kann sich Ihr zukünftiger Arbeitgeber einen ersten Einblick in Ihre Arbeitsqualitäten durch Ihre mitgeschickten Zeugnisse verschaffen.
Weitere Informationen zum Thema "Auswandern in die Schweiz" finden Sie
hier
.
Hier finden Sie
Vorlagen
für Ihre Bewerbung in der Schweiz.
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