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Aufhebungsvertrag

Statt einer Kündigung gibt es auch die Möglichkeit eines Aufhebungsvertrages. Vertragliche und gesetzliche Kündigungsfristen müssen dann nicht eingehalten werden. Allerdings nur, wenn dem Arbeitnehmer dadurch kein Nachteil entsteht.



Eine Kündigung erfolgt in der Regel durch eine Partei: Entweder durch den Arbeitgeber, der mit Ihrer Arbeit unzufrieden ist, oder durch Sie als Arbeitnehmer, weil Sie bereits einen besseren Job in der Tasche haben.

Was ist ein Aufhebungsvertrag?

Der Aufhebungsvertrag bietet beiden Parteien die Möglichkeit, sich einvernehmlich zu trennen – quasi eine Kündigung beiderseits. Es ist jederzeit möglich, einen Aufhebungsvertrag zu vereinbaren – auch mündlich.

Kündigungsfristen

Der gesetzliche Kündigungsschutz, Art. 336c OR, bedingt eine Kündigung des Arbeitgebers und findet bei Aufhebungsvereinbarungen keine Anwendung. Auch die vertragliche Kündigungsfrist kann mit dem Aufhebungsvertrag ausser Kraft gesetzt werden. Es wird ein Termin festgelegt, der für beide Parteien passt.

Unzulässiger Aufhebungsvertrag

Der Aufhebungsvertrag gilt als unzulässig, wenn damit der gesetzliche Kündigungsschutz gezielt zum Nachteil des Arbeitnehmers umgangen werden soll. Sperrfristen (Krankheit, Schwangerschaft, Militärdienst) dürfen nicht zu Ungunsten des Arbeitnehmers umgangen werden. Beide Parteien müssen Zugeständnisse machen.

Beispiel
Verzichten Sie als Arbeitnehmer auf die vertraglich festgelegte Kündigungsfrist von beispielsweise sechs Monaten, muss Ihnen der Arbeitgeber z. B. durch einen finanziellen Ausgleich entgegenkommen.


Achtung:

Bedenken Sie die Folgen eines Aufhebungsvertrages, wenn Sie anschliessend arbeitslos sind. Die Arbeitslosenkasse prüft nämlich, ob Ihrerseits ein Verschulden der Kündigung vorliegt und bestraft Sie dann mit Einstelltagen.

Kein Arbeitslosengeld

Ein Aufhebungsvertrag wird von der Arbeitslosenkasse als Kündigung durch den Arbeitnehmer bewertet. Je nach dem erhalten Sie zwischen 30 und 60 Arbeitstagen kein Arbeitslosengeld.

Haben Sie sich für einen Aufhebungsvertrag entschieden? Was hat Ihr Arbeitgeber Ihnen angeboten? Schreiben Sie uns Ihre Erfahrungen!