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Der Arbeitsvertrag

Bestimmte Dinge gehören zwangsläufig in den Arbeitsvertrag hinein. Neben den Namen der Vertragsparteien sollte er den Beginn des Arbeitsverhältnisses, die Ferien und den Lohn regeln sowie die zu leistende Arbeit beschreiben.

Bevor Sie unterschreiben, sollten Sie den Arbeitsvertrag genau durchlesen!
In der Schweiz sind auch mündliche geschlossene Arbeitsverträge gültig. Sie sollten aber immer auf einer schriftlichen Vereinbarung beharren. Nur so können Sie im Streitfall die getroffenen Abmachungen auch beweisen.

Darüber müssen Sie im Arbeitsvertrag informiert werden

Laut Gesetz, Art 330 OR, muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer nach einem Monat schriftlich über bestimmte Fakten informieren, wenn das Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit oder für mehr als einen Monat eingegangen wurde:
  • Namen der Vertragsparteien
  • Datum des Beginns des Arbeitsverhältnisses
  • Funktion des Arbeitnehmers
  • Lohn und allfällige Lohnzuschläge
  • die wöchentliche Arbeitszeit

Die Ferien

Laut Gesetz haben Sie – falls Sie älter als 20 sind – Anrecht auf mindestens vier Wochen Ferien im Jahr. Diese müssen Sie auch nehmen. Unter 20-jährige haben 5 Wochen Ferien pro Jahr zu Gute. In etlichen GAV und vielen Einzelarbeitsverträgen sind aber längere Ferien vorgesehen.

Der Lohn

In der Schweiz gibt es keine gesetzlichen Mindestlöhne. Den Lohn verhandeln und vereinbaren Sie direkt mit Ihrem Arbeitgeber. In GAV sind oft Untergrenzen (pro Ausbildungsstufe) festgeschrieben.

Arbeitsreglement

In einem Arbeitsvertrag werden nicht alle Details geregelt. Oft finden sich in den Verträgen deswegen Verweise auf Personal- und Betriebsreglemente. Diese werden so zum Vertragsbestandteil.

Gesamtarbeitsverträge (GAV)

In Ihrem Einzelarbeitsvertrag finden Sie oft einen Hinweis auf einen Gesamtarbeitsvertrag. Dann gelten dessen Bestimmungen auch für den Einzelarbeitsvertrag. Falls der Bundesrat einen GAV für allgemeinverbindlich erklärt hat, gelten diese Bestimmungen für alle Arbeitnehmer und Arbeitgeber der jeweiligen Branche.

Arbeitsvertrag Vorlagen

>Muster Arbeitsvertrag auf www.arbeits-recht.ch