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Verwarnung

Wenn der Chef eine Verwarnung ausspricht, gilt es aufzupassen: Man arbeitet nur noch auf Bewährung. Die Verwarnung darf aber nicht schikanös sein.

Zum Weisungsrecht des Arbeitgebers gehört auch die Möglichkeit, gegenüber einem Angestellten eine Verwarnung – auch Abmahnung genannt – auszusprechen. Als Arbeitnehmer sind Sie aufgrund Ihrer Treuepflicht verpflichtet, solche Weisungen zu befolgen. In der Praxis wird in der Verwarnung meist die fristlose Entlassung angedroht.

Gründe für eine Verwarnung

Eine fristlose Entlassung ist nur bei sehr schweren Verfehlungen rechtens. Bei weniger schwerwiegenden Vorkommnissen muss das Verhalten zuerst gerügt werden, bevor gestützt darauf eine fristlose Entlassung erfolgen kann. Dazu gehört etwa:
  • Trunkenheit am Arbeitsplatz (auch Drogenkonsum)
  • Blaumachen
  • Nichteinhalten der Arbeitszeit (zu spätes Erscheinen bzw. zu frühes Verlassen des Arbeitsplatzes oder zu lange Pause)
  • privates Internetsurfen
  • unangemessenes Verhalten gegenüber Kunden und/oder Kollegen, etc.

Klar und unmissverständlich

Zwar darf die Verwarnung nicht schikanös sein, sich dagegen zu wehren ist aber schwierig. Sie müssten gerichtlich gegen Ihren Arbeitgeber vorgehen, was dem sowieso angespannten Klima zusätzlich schaden würde. Zudem hätten Sie den Beweis zu erbringen, dass die Verwarnung zu Unrecht erfolgte – das ist meist nicht einfach.

Empfehlung für zukünftiges Verhalten

Aus der Verwarnung muss klar hervorgehen, welche Verhaltensweise künftig nicht mehr toleriert wird und wie Sie sich in Zukunft zu verhalten haben. Gleichzeitig muss in der Verwarnung ausdrücklich angedroht werden, dass Sie – falls Sie das verwarnte Verhalten wiederholen – fristlos entlassen werden.

Fristlose Kündigung nicht immer möglich

Die angedrohte fristlose Kündigung (oder eine andere Konsequenz) ist aber nur dann rechtens, wenn sie aufgrund genau jenes Fehlverhaltens ausgesprochen wird, dass in der Verwarnung gerügt wurde. Wenn Sie also mittels Verwarnung dazu aufgefordert wurden, nicht mehr privat im Internet zu surfen, dürfen Sie nicht fristlos gefeuert werden, wenn Sie beim Blaumachen erwischt werden.