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Kündigungsfrist Arbeitnehmer

Sie haben die Nase vom aktuellen Job gestrichen voll und möchten kündigen? Wir sagen Ihnen, welche Kündigungsfristen für Sie gelten.



Eine Kündigung ist immer zum Ende des Monats möglich.
Generell gilt: eine Kündigung ist immer zum Monatsende möglich. Dies heisst nicht, dass Sie einfach zum Monatsende aufhören können zu arbeiten. Sondern, dass das Kündigungsschreiben bis zum Monatsende bei Ihrem Arbeitgeber eingetroffen sein muss.

Auf dem Postweg oder persönlich?

Spätestens am letzten Tag im Monat muss Ihr Arbeitgeber von Ihrer Kündigung in Kenntnis gesetzt werden. Entweder übergeben Sie Ihre Kündigung persönlich und lassen sich ein Exemplar unterschreiben oder Sie schicken die Kündigung per Einschreiben.

Wenn Sie die Kündigung per Post versenden möchten, planen Sie unbedingt genügend Zeit für den Versandweg ein. Erhält Ihr Arbeitgeber nämlich Ihre Kündigung erst z. B. am 01.08., dann beginnt die Kündigungsfrist erst am 31.08.

Wofür steht die Kündigungsfrist?

Die Kündigungsfrist steht für die Zeit, für die der Arbeitsvertrag nach Ihrer Kündigung noch gilt. Da die Kündigung immer zum Ende des Monats möglich ist, beginnt die Kündigungsfrist also immer am 30. oder 31. des jeweiligen Monats (Ausnahme Februar).

Keine Kündigungsfrist im Arbeitsvertrag?

Wenn in Ihrem Arbeitsvertrag nichts anderes vermerkt ist und auch kein Gesamtarbeitsvertrag mit Kündigungsfristen existiert, gelten folgende gesetzliche Kündigungsfristen:

1. Dienstjahr: 1 Monat Kündigungsfrist 2. - 9. Dienstjahr: 2 Monate Kündigungsfrist ab 10. Dienstjahr: 3 Monate Kündigungsfrist

Ein Kündigungsbeispiel

Sie arbeiten bei der Beispiel AG seit drei Jahren und möchten im Juli kündigen. Sie legen Ihrem Chef die Kündigung am 27. Juli persönlich vor und lassen sich ein Exemplar unterschreiben. Die Kündigungsfrist beträgt zwei Monate. Ihr Arbeitsvertrag endet am 30. September. Da Sie noch 10 Tage Urlaub zugute haben und diese auch in der Kündigungsfrist nehmen dürfen, ist Ihr letzter Arbeitstag der 16. September.