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Weihnachtsfeier

Weihnachtsfeiern – stimmungsvoll und gemütlich... und voller Fallen! 10 Tipps, wie Sie peinliche Auftritte umgehen.

Bei Weihnachtsfeiern wird man von seinen Arbeitskollegen öfter beobachtet als man denkt.
Wenn der Alkohol in Strömen fliesst und dabei noch gratis zu haben ist, fällt bei Mitarbeitern oft die Hemmschwelle: Aus biederen Familienvätern werden dann schnell grabschende Partytiger.

Aleksandra Angov, Knigge-Expertin aus Bern, nennt die zehn wichtigsten Benimmregeln, damit aus der fröhlichen Weihnachtsfeier kein Alptraum wird:

  1. Nehmen Sie die Einladung an. Denn ein Fernbleiben wird bei der Belegschaft nicht gerne gesehen und als Desinteresse gewertet.
  2. Auch wenn die Tischrede des Vorgesetzten zum Gähnen und der Magen hungrig ist: Das Buffet eröffnet der Chef.
  3. Keinen Heisshunger zeigen: Nicht mit leerem Magen auf das Buffet stürzen und den Teller bis zum Rand vollschaufeln.
  4. Alkohol nur in Massen konsumieren: "Wer seinen Alkoholpegel unter Kontrolle hat, vermeidet weitere Benimmfallen oftmals von allein", so Angov.
  5. Tischmanieren einhalten: Bei Weihnachtsfeiern wird man von seinen Arbeitskollegen öfter beobachtet als man denkt.
  6. Nicht über Arbeitskollegen lästern oder zur Stimmungsaufheiterung deftige Witze reissen. "Dies bringt Ihnen schnell den Vorwurf der Unzuverlässigkeit ein", so Angov.
  7. Ein zu langes Anstarren der weiblichen Belegschaft ist ein absolutes No-Go. Öffentliches Schmusen und stupide Anmache mit den MitarbeiterInnen ist ebenfalls streng verboten. Das kann nur peinlich enden.
  8. Damit aus der Feier keine Diskussionsrunde wird: Sprechen Sie bei Tisch nicht über Gehaltserhöhungen und Beschwerden, die Sie schon lange loswerden wollten. "Spätestens dann gelten Sie bei Ihren Kollegen definitiv als Spielverderber", so Angov.
  9. Keine Beleidigungen, auch nicht im Scherz: Sie haben Ihren Vorgesetzten einen "Gummihals" und seine Sekretärin ein "Betthupferli" genannt? "Eine nachträgliche Entschuldigung ist auf jeden Fall angebracht. Ansonsten kann eine Beleidigung nachträglich zur fristlosen Kündigung führen", sagt Angov.
  10. Am Tag nach der Weihnachtsfeier wegen zuviel Alkohol von der Arbeit fern bleiben: "Das kommt bei Firmenverantwortlichen nicht gut an. Die anderen Kollegen müssen ebenfalls zur Arbeit erscheinen", so die Knigge-Expertin.