Zurück

Ferienanspruch

Man will Ferien nehmen, doch der Chef legt ein Veto ein. Darf er das?

Ferien braucht jeder. Nur was ist, wenn Sie eine Reise planen und plötzlich sagt der Chef: "Frau Holzer, wir haben einen Grossauftrag hereinbekommen. Leider können Sie daher im Sommer keinen Urlaub machen." Ist das erlaubt?

Ferienanspruch

Grundsätzlich sieht das Gesetz für alle Arbeitnehmer ab dem 20. Lebensjahr bei einem Anstellungsgrad von 100% 4 Wochen Ferien vor. Jugendliche bis zum vollendeten 20. Altersjahr kommen dagegen in den Genuss von 5 Wochen Ferien pro Dienstjahr.

Darf der Chef die Ferien verschieben?

Natürlich darf der Chef nicht einfach so Ihre Ferien streichen, um Sie zu ärgern. Das Gesetz, OR, Art. 329c hält dazu folgende Regelung fest: Der Arbeitgeber bestimmt den Zeitpunkt der Ferien und nimmt dabei auf die Wünsche des Arbeitnehmers soweit Rücksicht, als dies mit den Interessen des Betriebes oder Haushaltes vereinbar ist.

Im Klartext bedeutet dies: Sollte zu dem Zeitpunkt Ihrer Ferien ein Grossauftrag anstehen, darf der Chef Ihre Ferien verschieben. Der Ferienbezug sollte im besten Fall drei Monate im Voraus vereinbart werden. Dann haben Sie und Ihr Chef genügend Zeit für die Vorbereitung und Planung.