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Brutto Netto Rechner

Haben Sie sich schon einmal gewundert, was – und vor allem wie viel – Ihnen Monat für Monat vom Lohn abgeht? Im 2011 wird es sogar noch mehr.

Wieviel Netto vom Brutto bleibt eigentlich jeden Monat unterm Strich? Die Lohnabrechnung ist für Nicht-Eingeweihte eine ziemlich undurchsichtige Angelegenheit. Wer sich nicht eingehend damit befasst, hat kaum den Durchblick.

Alleinstehende und Verheiratete

Am einfachsten ist die Rechnung für Alleinstehende und Verheiratete ohne Kinder. Zu den obligatorischen Abzügen gehören in diesem Fall:

Lohnabzüge
AHV/IV/EO:5,15%
Arbeitslosenversicherung:1,1%
Unfallversicherung:variabel
Pensionskasse je nach Alter:5-9%



Für die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), die Invalidenversicherung (IV) sowie den Erwerbsersatz (EO) kommen 5,5 Prozent in Abzug. Ebenso viel muss der Arbeitgeber dafür bezahlen. Insgesamt kosten AHV/IV/EO also 11 Lohnprozente.

Was ändert sich 2011?

2011 kommen höhere Lohnabzüge.
Per 2011 wird der EO-Anteil von aktuell 0,3 auf 0,5 Lohnprozenten steigen. Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen dann je 5,6 Prozent.

Durch die kürzlich angenommene Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes hat sich der Gesamtbeitrag, den Sie und Ihr Arbeitgeber für die Arbeitslosenversicherung bezahlen müssen, von 2 auf 2,2 Prozent erhöht. Auf Ihrem Lohnblatt erscheint also ein Abzug von 1,1 Prozent, da sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer den Betrag teilen.

Auf Einkommensteile über 126‘000 Franken jährlich war bisher keine ALV fällig. Neu werden Einkommen von 126‘000 bis 315‘000 Franken mit einem Solidaritätsbeitrag von 1 Prozent belastet.

Unterschiede bei der Unfallversicherung

Da die Wahl der Unfallversicherung frei ist, sind die Beiträge nicht staatlich geregelt. In der Praxis liegen sie in der Grössenordnung von 0,5 bis 1,5 Prozent, wobei meist der Arbeitgeber die Hälfte übernimmt.

Unterschieden wird zwischen Betriebs- und Nicht-Betriebs-Unfallversicherung. Letztere kann der Arbeitgeber ganz auf Sie abwälzen.

Pensionskassenzahlung

Obligatorisch sind auch die Pensionskassenzahlungen. Diese muss man aber erst ab einem jährlichen Minimaleinkommen von 20‘520 Franken entrichten. Die Steuer ist zudem progressiv mit dem Alter.

Soll heissen: Nach dem 25. Altersjahr steigt die Abgabe. Der Arbeitgeber deckt mindestens die Hälfte der Zahlungen. Manche übernehmen zudem Zusatzleistungen, etwa eine besser ausgebaute Witwen- und Waisenversicherung oder eine verbesserte Invalidenversicherung.

Kinder heben den Nettolohn

Haben Sie Kinder, bekommen Sie einen Zuschlag. Pro Kind im schulpflichtigen Alter wird Ihr Lohn um mindestens 200 Franken aufgebessert, wobei einzelne Kantone höhere Beiträge festgelegt haben. Für Jugendliche, die noch in Ausbildung sind, gibt es mindestens 250 Franken. Die Altersgrenze liegt meist bei 25 Jahren.

Krankentaggeldversicherung

In den Bereich der nichtobligatorischen Abzüge fällt schliesslich die Krankentaggeldversicherung. Der Abzug ist abhängig davon, ob der Arbeitgeber seine Angestellten versichern will oder nicht.

Auch kann Ihnen das Unternehmen die volle Prämie abziehen. Üblich ist allerdings, dass sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Kosten teilen.