Stellenbeschreibung Gesundheits- und Krankenpflege
Die Stellenbeschreibung dient der Festlegung und Abgrenzung von Aufgaben, Verant-
wortungen und Kompetenzen. Sie ist integrierter Bestandteil des Arbeitsvertrages und wird
nach Bedarf mit der Stelleninhaberin überprüft und angepasst.
1. Stellenbezeichnung: dipl. Pflegefachfrau HF*
2. Stelleninhaberin:
2.1 Name und Vorname:
Anforderung an die Stelleninhaberin: Diplomierte Pflegende DN II, AKP / KWS /
PsychKP, Sarner-Stiftung
Gesundheitsschwester
In der Regel 2 Jahre Berufserfahrung
Physische und psychische Belastbarkeit
Einhalten der gesetzlichen Schweigepflicht
EDV-Anwenderkenntnisse
3. Organisatorische Einreihung
3.1 Direkte Vorgesetzte: Betriebsleiterin, Teamleiterin und/oder
Bereichsleiterin
3.2 Nebengeordnete Stellen / Pflegefachfrau mit gleicher Kompetenz
3.3 Fachlich unterstellte Mitarbeiterinnen: Pflegefachfrau DN I
Pflegerinnen Fa SRK
Hauspflegerinnen
Lernende Sekundarstufe 2, Studierende HF
Rotkreuzpflegehelferinnen
4. Ziel der Stelle
4.1 Eine bedürfnisorientierte, bedarfs- und fachgerechte Pflege, Betreuung und Beratung
zu Hause unter Einbezug des sozialen Umfeldes ist sichergestellt.
4.2 Die Klienten* und ihr soziales Umfeld sind zu einem gesunden Verhalten motiviert und
angeleitet.
- )Bezeichnung gilt für beide Geschlechter
4.3 Die Dienstleistungen mit dem Ziel einer effizienten Zusammenarbeit aller an der
Pflege und Betreuung beteiligten Personen und Institutionen sind koordiniert.
4.4 In der praktischen Ausbildung von Lernenden und Studierenden werden
pädagogische Aufgaben übernommen.
5. Aufgaben und Kompetenzen
Funktion 1
Unterstützung in und stellvertretende Übernahme von Aktivitäten des täglichen Lebens
- Einschätzen und klären des Pflegebedarfes unter Berücksichtigung der Ressourcen
des Klienten und seines Umfeldes. - Kennen und Anwenden von aktuellen Assessmentinstrumenten
- Gewährleisten der Pflege bei sich rasch verändernden, komplexen und nicht
eindeutig voraussehbaren Pflegesituationen unter Einbezug der Sicherheit,
Wirksamkeit, Wirtschaftlichkeit, Zweckmässigkeit und des Wohlbefindens. - Fördern der Selbständigkeit durch Beratung, Vermittlung von Hilfsmitteln und
Kontakten zu anderen sozialen Institutionen zur Bewältigung der täglichen
Aktivitäten in der gewohnten Umgebung. - Mittel und Methoden für Pflegeverrichtungen kompetent einsetzen, dazu anleiten
und bei Bedarf neue Lösungswege entwickeln. - Kennen und erkennen von verschiedenen Kommunikationsmustern und -methoden
und fördern einer konstruktiven Auseinandersetzung bei Konflikten oder Defiziten.
Funktion 2
Begleiten in Krisensituationen und während des Sterbens
- Wahrnehmen und beurteilen von Krisensituationen im Gesamten und in ihren
Elementen, Auswirkungen davon abschätzen und angemessene Massnahmen
wählen und einleiten. - Begleiten und unterstützen von sterbenden Menschen und ihren Angehörigen.
- Mögliche Krisensituationen und Risiken voraussehen und Fähigkeiten entwickeln zur
Verhütung oder Bewältigung von Krisen. - Aus einer wertschätzenden Grundhaltung heraus dem Klienten begegnen. Ihn in
seinen körperlichen, sozialen, emotionalen und religiösen Bedürfnissen unterstützen. - Klären der eigenen Rolle und sich gegebenenfalls Unterstützung holen.
Funktion 3
Mitwirkung bei präventiven, diagnostischen und therapeutischen Massnahmen
- Erfassen und Einschätzen der spezifischen Anforderungen eines Krankheits-
geschehens, Möglichkeiten und Fähigkeiten zur Heilung unterstützen und fördern. - Setzen von Zielen, gemeinsam mit dem Klienten, seinem sozialen Umfeld und den
Partnern in der häuslichen Pflege und Betreuung. - Ärztlich verordnete, präventive, diagnostische und therapeutische Massnahmen
fachgerecht ausführen, angepasst an die im Spitexbereich zur Verfügung stehenden
Mittel und Gegebenheiten.
2 - Setzen von Prioritäten in kritischen und notfallmässigen Situationen und
folgerichtig handeln. - Materialien nach Kriterien der Sicherheit, Wirksamkeit, Wirtschaftlichkeit, Zweck-
mässigkeit und des Wohlbefindens einsetzen und für deren korrekten Unterhalt
sorgen.
Funktion 4
Mitwirkung an Aktionen zur Verhütung von Krankheiten und Unfällen einerseits
sowie Erhaltung und Förderung der Gesundheit andererseits
Beteiligung an Eingliederungs- und Wiedereingliederungsprogrammen
- Pflege hinsichtlich aktivierender, präventiver und gesundheitsfördernder
Massnahmen überprüfen, gewährleisten und angemessen weitervermitteln. - Einhalten der Hygienerichtlinien.
- Nutzen der Mittel und Methoden zur Gesunderhaltung, Förderung und
Rehabilitation. - Beachten der Unfall- und Krankheitsrisiken und deren Verhütung im Alltag.
- Mitarbeit im Bereich der Oeffentlichkeitsarbeit.
Funktion 5
Mitwirkung bei der Verbesserung der Qualität und Wirksamkeit der
Pflege und bei der Entwicklung des Berufes
Mitarbeit an Forschungsprojekten im Gesundheitswesen
- Einführen von neuen Mitarbeiterinnen.
- Die Pflege aufgrund von Qualitätsnormen beurteilen und Handlungen
entsprechend anpassen. - Erfassen und dokumentieren der Pflegeleistungen unter Einbezug des
Datenschutzes. - Umsetzen von Lernsituationen in der täglichen Arbeit und nutzen
des Erfahrungsaustausches an den Pflegerapporten und in beruflichen
Fachgruppen. - Anleitung von Lernenden / Studierenden.
- Fördern der interdisziplinären Zusammenarbeit im eigenen Betrieb wie auch mit
externen Stellen und Partnern. - Anwenden eines betriebsinternen Coaching zwischen den einzelnen Fachbereichen.
- Für Veränderungen und Neuerungen offen sein, insbesondere in Bezug auf eine
fachliche Weiterentwicklung. - Besuchen von geeigneten Fort- und Weiterbildungskursen und studieren von
Fachliteratur zur Förderung der Fach-, Sozial- und Selbstkompetenz. - Mitarbeiten an Projekten zur Förderung und Sicherung der Pflegequalität und
Durchführung der notwendigen Controllings. - Einbeziehen von wissenschaftlichen Erkenntnissen in den Berufsalltag.
6. Spezielle Vereinbarungen mit der Stelleninhaberin
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Ort und Datum:
Unterschrift Personalverantwortliche:
Unterschrift Stelleninhaberin:
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