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Lohn berechnen

Lohn berechnen

Um den Lohn zu berechnen, müssen mehrere Kriterien beachtet werden. Ein Arbeitgeber bietet seinen Angestellten sowohl materielle als auch immaterielle Anreize, damit diese ihm ihre Arbeitskraft zur Verfügung stellen.

Lohn berechnenBeim Lohn berechnen reicht es nicht aus, lediglich die Lohnsumme zu bestimmen. Weitere Faktoren sind die Erfolgsbeteiligung, betriebliche Sozialleistungen (z.B. Dienstfahrzeuge für den Privatgebrauch oder gratis Abonnemente fürs Fitnessstudio) sowie Geld- und Sachprämien.

Der Arbeitgeber verteilt die zur Verfügung stehende Lohnsumme auf die einzelnen Mitarbeitenden. Damit diese die geforderte Leistung erbringen, muss der Arbeitgeber eine so genannte Lohngerechtigkeit erreichen: Der Lohn sollte sich einerseits an der Leistung und der Person des Lohnempfängers messen, andererseits sollte aber auch der Mitarbeitende selbst seinen Lohn als angemessen empfinden.

Lohn berechnen: die Einflussfaktoren

  • Anforderungen: Der Schwierigkeitsgrad einer Arbeit, im Verhältnis zu den Anforderungen für andere Arbeiten im Betrieb.
  • Leistungen: Wie stark weicht der Einsatz eines Angestellten von der erwarteten Normalleistung ab?
  • Verhalten: Die Solidarität und Hilfsbereitschaft gegenüber Mitarbeitenden und die Loyalität gegenüber dem Unternehmen.
  • Soziales: Soziale Faktoren (Sozialleistungen) spielen beispielsweise bei der Altersvorsorge, Lohnfortzahlungen bei Krankheit oder Unfall, Kinder- und Familienzulagen eine Rolle.
  • Personalmarkt: Die branchenüblichen Lohn-Richtwerte und die regionalen Begebenheiten sind ebenfalls wichtig. Zudem fliessen auch die Knappheit der Qualifikationen mit ein.
  • Unternehmenserfolg: Da die direkten Auswirkungen der Leistung einzelner Mitarbeitende oft nicht gemessen werden können, ist eine Erfolgsbeteiligung in vielen Betrieben üblich.
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Natürlich müssen beim Lohn berechnen auch die gesetzlichen Auflagen berücksichtigt werden. In diversen Branchen handeln Arbeitnehmende und Arbeitgeber etwa regelmässig Normal- oder Gesamtarbeitsverträge (GAV) aus. Diese legen verbindliche Mindest- oder Richtlöhne für einzelne Berufe und Funktionen fest.


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