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Kündigung Arbeitgeber

Nicht alle Kündigungen sind zulässig. Als missbräuchlich gilt eine Kündigung, hinter der unredliche Motive stecken. Der von einer solchen Kündigung betroffene Mitarbeitende kann vor Gericht eine Entschädigung einklagen.

Artikel 336 OR zählt die Gründe auf, unter denen eine Kündigung nicht zulässig ist:

  • aufgrund einer persönlichen Eigenschaft wie Geschlecht, Herkunft Alter, etc.
  • weil die andere Partei ein verfassungsmässiges Recht ausübt: Religion, Mitgliedschaft in einer Partei oder politische Tätigkeit etc.
  • weil die Kündigung ein Entstehen von Ansprüchen verhindern soll: Lohnfortzahlung während Militärdienst oder bei Krankheit
  • weil die Gegenpartei Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis geltend macht: Rachekündigungen etc.
  • aufgrund von Militär- oder Zivilschutzdienst sowie nicht freiwillig übernommene Pflichten
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