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Unerlaubte Fragen im Vorstellungsgespräch

Fragen im Vorstellungsgespräch können und sollen z.T. auch unangenehm und persönlich sein. Als Arbeitgeber darf man aber nicht alles fragen. Was zu weit geht, regelt das Gesetz.

Die Fragen im Vorstellungsgespräch sind nicht immer harmlos: Denn die Reaktion auf heikle Fragen zeigt mitunter, wie der Kandidat mit Stresssituationen umgeht. Ausserdem kommen mit gezielten Fragen Details zum Vorschein, die für die Arbeit sehr relevant sein können.

Lügen und Verweigern erlaubt

Zulässig sind jedoch lediglich Fragen, die Aufschluss über die Eignung des Bewerbers für das Arbeitsverhältnis geben. Nicht zulässig sind laut Gesetz (DSG Art. 3c und OR Art. 328b) üblicherweise Fragen zu „besonders schützenswerten“ Personendaten (Vgl. Kapitel 6). Stellt ein Arbeitgeber solche Fragen im Vorstellungsgespräch, darf der befragte die Aussage nicht nur verweigern, sondern auch lügen.

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Unerlaubt im Vorstellungsgespräch sind Fragen zu folgenden Themen:

  1. Schwangerschaft und Kinderwunsch: Fragen im Vorstellungsgespräch zur Mutterschaft sind nicht zulässig, da weibliche Bewerber nicht gegenüber ihrer männlichen Konkurrenz benachteiligt werden dürfen.
  2. Religion und politische Gesinnung: Die Frage nach Partei-, Religions- oder Gewerkschaftszugehörigkeit ist unzulässig. Auch hier geht es darum, dass einzelne Arbeitnehmende nicht diskriminiert werden dürfen.
  3. Vermögensverhältnisse: Auch ob ein Kandidat arm oder reich ist – oder ob er schon einmal Sozialhilfe beantragen musste – soll der Arbeitgeber nicht im Vorstellungsgespräch fragen.
  4. Krankheiten und sonstige Gebrechen: Auch wenn es dem Arbeitgeber schwer fällt: Menschen, die oft krank werden oder ein chronisches Leiden haben, sollen im Arbeitsleben nicht benachteiligt sein.
  5. Partnerschaft und Familienverhältnisse: Fragen nach dem Partner, nach den Geschwistern oder Eltern sowie deren Beruf sind ebenfalls nicht erlaubt.

Ausnahmen

Zur gesetzlichen Regelung gibt es Ausnahmen: Fragen zu schützenswerten Personendaten sind dann zulässig, wenn sie in direktem Zusammenhang mit den Erfordernissen aus dem Arbeitsverhältnis stehen. Einen Kandidaten für das Amt des kirchlichen Jugendleiters darf man also beispielsweise fragen, ob dieser tatsächlich katholisch ist. Sucht ein Unternehmen nach einem neuen Kassier, ist die Frage nach Vorstrafen legal. Die Frage nach ansteckenden Krankheiten ist etwa bei medizinischem Personal erlaubt.

Beispiele: Unerlaubte Fragen im Vorstellungsgespräch

  • Sind Sie gläubiger Muslim?
  • Sind Sie Gewerkschaftsmitglied?
  • Sind Sie Anhänger einer Partei?
  • Wie würden Sie sich politisch einschätzen? Eher links, eher rechts?
  • Wie haben Sie bei der letzten Abstimmung gewählt?
  • Sind Sie schwanger?
  • Hegen Sie den Wunsch, bald schwanger zu werden?
  • Wie viele Kinder wünschen Sie sich?
  • Wie oft sind sie im vergangenen Jahr krank gewesen?
  • Leiden Sie unter Migräneattacken?
  • Haben Sie schon einmal Krankentaggelder bezogen?
  • Gehen Sie oft zum Arzt?
  • Sind Sie homosexuell?
  • Sind Sie geschieden?
  • Beziehen Sie derzeit IV-Rente?
  • Haben Sie schon einmal Arbeitslosengeld oder Sozialhilfe bezogen?
  • Haben Sie Strafregistereinträge?