Die Aufhebungs- oder auch Auflösungsvereinbarung ist möglich, wenn sie sowohl im Interesse des Arbeitnehmers als auch des Arbeitgebers liegt.
Es ist grundsätzlich zulässig, ein Arbeitsverhältnis durch eine Vereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer aufzuheben. Besteht Einvernehmen sind weder Kündigungs- noch Sperrfristen einzuhalten.