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Änderungskündigung

Die Änderungskündigung ist eine Kündigung, verbunden mit dem Angebot, das Arbeitsverhältnis mit einem neuen Vertrag fortzuführen.

Oft wird eine Änderungskündigung in wirtschaftlich schwierigen Situationen ausgestellt und enthält eine Lohnkürzung. Dem Arbeitnehmer wird also beispielsweise angeboten, das Arbeitsverhältnis zu einem tieferen Lohn weiterzuführen.

Der Arbeitnehmer hat nun die Möglichkeit, den neuen Vertrag zu unterzeichnen oder nach verstreichen der üblichen Kündigungsfrist die Unternehmung zu verlassen.

Wann kommt eine Änderungskündigung in Frage?

Eine Änderungskündigung kann aus zwei Gründen erfolgen:
  1. Entweder liegen betriebliche Gründe vor: Sanierungen, Umstrukturierungen oder Übernahmen.
  2. Oder es liegen marktbedingte Gründe vor: schlechte Wirtschaftslage, Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt.
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Da in der Schweiz das freie Kündigungsrecht gilt, ist eine Änderungskündigung zulässig. Jedoch sind sie nicht gültig, wenn sie während einer gesetzlichen Sperrfrist (z.B. Schwangerschaft) ausgesprochen werden.