Eine/n nebenamtliche/n Richter/in mit Hauptsprache Deutsch 15–20%
Eine/n nebenamtliche/n Richter/in mit Hauptsprache Deutsch
Sie erarbeiten Referate und wirken an den Entscheiden des Bundesgerichts mit.
Die nebenamtlichen Richterinnen und Richter werden flexibel eingesetzt und arbeiten nicht in den Räumlichkeiten des Bundesgerichts.
Für die Wahl in ein Richteramt an einem eidgenössischen Gericht ist die Schweizerische Staatsbürgerschaft erforderlich (Art. 5 Abs. 2 BGG).
Die Vereinigte Bundesversammlung wählt die Richterinnen und Richter ans Bundesgericht als Gesamtorganisation. Die gerichtsinterne Zuteilung an die einzelnen Abteilungen liegt in der alleinigen Zuständigkeit des Bundesgerichts.
Die Wahlen finden in der Wintersession statt.
Die Gerichtskommission misst einer ausgewogenen Vertretung der verschiedenen politischen Kräfte an den eidgenössischen Gerichten Bedeutung bei.
Unter Vorbehalt des Wahlergebnisses vom 25. September 2024 sind bei den nebenamtlichen Richterinnen und Richtern am Bundesgericht derzeit vor allem die Grünliberale Partei und die Schweizerische Volkspartei untervertreten.
Bewerbungsfrist: 9. Oktober 2024
Entlöhnung: gemäss der Verordnung der Bundesversammlung über die Taggelder und über die Vergütungen für Dienstreisen der Bundesrichter und Bundesrichterinnen (SR 172.121.2)
Kontakt
Für nähere Auskünfte wenden Sie sich bitte an die Sekretärin der Gerichtskommission Anne Dieu (E-Mail schreiben; Tel.: 058 322 94 26).
Wir bitte Sie, Ihre Bewerbung mit Lebenslauf, Kopien von Diplomen und Arbeitszeugnissen, Angabe von Referenzpersonen (darunter mindestens zwei berufliche Referenzen) mit Telefonnummer, Liste Ihrer Publikationen, Straf- und Betreibungsregisterauszug sowie Passfoto elektronisch einzureichen.
Nähere Informationen zum Bundesgericht finden Sie im Internet unter https://www.bger.ch/index.htm.
Das Bundesgericht (BG) beurteilt als letzte Instanz Fälle aus nahezu allen Rechtsgebieten. Es prüft auf Beschwerde von Betroffenen, ob das Recht beim angefochtenen Entscheid richtig angewendet wurde. Mit seinen Urteilen stellt das Bundesgericht die einheitliche Anwendung des Bundesrechts im ganzen Land sicher. Seine Entscheide tragen zur Entwicklung des Rechts und zu dessen Anpassung an veränderte Verhältnisse bei. Die anderen Gerichte und die Verwaltungsbehörden orientieren sich an der Rechtsprechung des Bundesgerichts und übernehmen deren Grundsätze.
Ihre Aufgaben
Sie erarbeiten Referate und wirken an den Entscheiden des Bundesgerichts mit.
Die nebenamtlichen Richterinnen und Richter werden flexibel eingesetzt und arbeiten nicht in den Räumlichkeiten des Bundesgerichts.
Ihr Profil
- Sie verfügen über eine fundierte juristische Ausbildung und umfassende Rechtskenntnisse, idealerweise mit vertieften Kenntnissen im Strafrecht.
- Sie haben mehrjährige Erfahrung im Justizbereich, vorzugsweise an einem Gericht oder in einer Advokatur.
- Sie verfügen über eine hohe zeitliche Verfügbarkeit und sind flexibel.
- Ihre Hauptsprache ist Deutsch. Gute aktive Kenntnisse einer zweiten Amtssprache sind erforderlich, passive Kenntnisse der dritten Amtssprache von Vorteil.
Zusätzliche Informationen
Für die Wahl in ein Richteramt an einem eidgenössischen Gericht ist die Schweizerische Staatsbürgerschaft erforderlich (Art. 5 Abs. 2 BGG).
Die Vereinigte Bundesversammlung wählt die Richterinnen und Richter ans Bundesgericht als Gesamtorganisation. Die gerichtsinterne Zuteilung an die einzelnen Abteilungen liegt in der alleinigen Zuständigkeit des Bundesgerichts.
Die Wahlen finden in der Wintersession statt.
Die Gerichtskommission misst einer ausgewogenen Vertretung der verschiedenen politischen Kräfte an den eidgenössischen Gerichten Bedeutung bei.
Unter Vorbehalt des Wahlergebnisses vom 25. September 2024 sind bei den nebenamtlichen Richterinnen und Richtern am Bundesgericht derzeit vor allem die Grünliberale Partei und die Schweizerische Volkspartei untervertreten.
Bewerbungsfrist: 9. Oktober 2024
Entlöhnung: gemäss der Verordnung der Bundesversammlung über die Taggelder und über die Vergütungen für Dienstreisen der Bundesrichter und Bundesrichterinnen (SR 172.121.2)
Kontakt
Für nähere Auskünfte wenden Sie sich bitte an die Sekretärin der Gerichtskommission Anne Dieu (E-Mail schreiben; Tel.: 058 322 94 26).
Wir bitte Sie, Ihre Bewerbung mit Lebenslauf, Kopien von Diplomen und Arbeitszeugnissen, Angabe von Referenzpersonen (darunter mindestens zwei berufliche Referenzen) mit Telefonnummer, Liste Ihrer Publikationen, Straf- und Betreibungsregisterauszug sowie Passfoto elektronisch einzureichen.
Nähere Informationen zum Bundesgericht finden Sie im Internet unter https://www.bger.ch/index.htm.
Zum Arbeitgeber
Das Bundesgericht (BG) beurteilt als letzte Instanz Fälle aus nahezu allen Rechtsgebieten. Es prüft auf Beschwerde von Betroffenen, ob das Recht beim angefochtenen Entscheid richtig angewendet wurde. Mit seinen Urteilen stellt das Bundesgericht die einheitliche Anwendung des Bundesrechts im ganzen Land sicher. Seine Entscheide tragen zur Entwicklung des Rechts und zu dessen Anpassung an veränderte Verhältnisse bei. Die anderen Gerichte und die Verwaltungsbehörden orientieren sich an der Rechtsprechung des Bundesgerichts und übernehmen deren Grundsätze.
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