Verwaltungsgerichtspräsidentin / Verwaltungsgerichtspräsident und evtl. vollamtliche Verwaltungsrichterin / vollamtlicher Verwaltungsrichter
- Sinnstiftende Tätigkeiten im Herzen der Schweiz inmitten schöner Natur- und Erholungsgebiete
- Abwechslungsreiche, herausfordernde und interessante Arbeit mit kurzen Entscheidungswegen
- Vielfältiges und umfangreiches Weiterbildungsangebot mit grosszügiger Unterstützung
- Attraktive Sozialleistungen und eigene Pensionskasse mit guten Leistungen
- Flexible Arbeitsformen und Zeitmodelle, Unterstützung Familie und Beruf, Halbtax-Abo und weitere Vergünstigungen
Der Präsident/die Präsidentin hat den Vorsitz in Kammern und dem Schiedsgericht nach KVG inne und übt die Funktion als Einzelrichter/Einzelrichterin aus. Er/sie sorgt für die Verfahrens- und Verhandlungsleitung, namentlich den Erlass von Vorladungen, die Einberufung des Gerichts bzw. der Kammern, die Referatszuteilung und die Sitzungspolizei.
Er/sie trägt für die juristisch und menschlich korrekte Leitung der ihm/ihr obliegenden Gerichtsverfahren, für die fristgerechte Erledigung der Verfahren und den Inhalt der Entscheide die Hauptverantwortung. Er/sie verfasst Referate (Entscheidentwürfe) in allen Bereichen des öffentlichen Rechts und überwacht sowie korrigiert die Arbeit seiner/ihrer Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen. Er/sie berät und unterstützt die Gerichtschreiber und Gerichtschreiberinnen bei der juristischen Erarbeitung und Redaktion der Entscheide.
Anforderungen:
Juristischer Hochschulabschluss (Doktorat, Lizenziat oder Master) und vorzugsweise Anwaltspatent, fundierte Kenntnisse im Staats- und Verwaltungsrecht (inklusive Sozialversicherungs- und Abgabenrecht) sowie öffentlichen Verfahrensrecht, mehrjährige Berufserfahrung, Führungserfahrung, Sprachaffinität, Teamfähigkeit, Sozialkompetenz und Empathie, Unabhängigkeit, Überzeugungskraft, Leistungsbereitschaft und Entscheidungsfreude.
Aufgabenbereich:
Der vollamtliche Verwaltungsrichter/die vollamtliche Verwaltungsrichterin vertritt den Präsidenten/die Präsidentin. Er/sie hat den Vorsitz in Kammern inne und übt die Funktion als Einzelrichter/Einzelrichterin gemäss der gerichtsinternen Aufgabenzuteilung aus. Mit Ausnahme der Präsidialfunktion entsprechen die Aufgaben eines vollamtlichen Verwaltungsrichters / einer vollamtlichen Verwaltungsrichterin denjenigen des Verwaltungsgerichtspräsidenten/der Verwaltungsgerichtspräsidentin.
Anforderungen:
Die Anforderungen sind analog zu denjenigen des Verwaltungsgerichtspräsidenten / der Verwaltungsgerichtspräsidentin.