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Änderungskündigung

Mit der Änderungskündigung versuchen Arbeitgeber womöglich am Lohn zu sparen. Was Sie bei dieser Kündigung als Arbeitnehmer beachten müssen.

Der Arbeitgeber schlägt Ihnen vor, Lohnkürzung oder der Job ist weg? Die Änderungskündigung macht’s möglich.

Wann ist eine Änderungskündigung möglich?

Es müssen betriebliche oder marktbedingte Gründe vorliegen, sonst gilt die Änderungskündigung als missbräuchlich.

Ein Beispiel: Der Arbeitgeber unterbreitet Ihnen im Rahmen eines Gesprächs, dass Sie weniger Lohn für die gleiche Arbeit bekommen sollen. Nun wird der Ball zu Ihnen gespielt.

Sie lehnen eine Lohnkürzung ab?

Sollten Sie zunächst ablehnen, können folgende drei Szenarien eintreten:
  • das Arbeitsverhältnis wird mit den bestehenden Vertragskonditionen (= altem Lohn) fortgeführt
  • das Arbeitsverhältnis wird unter Einhaltung der Kündigungsfristen aufgelöst
  • Ihnen wird eine Änderungskündigung ausgesprochen

Arbeitsverhältnis mit weniger Lohn fortsetzen?

Die Änderungskündigung ist im Prinzip wie eine normale Kündigung zu betrachten, aber: mit einer Offerte an Sie. Sie erhalten nämlich mit der Kündigung gleichzeitig einen neuen Arbeitsvertrag.

Das bedeutet für Sie, dass Sie das Arbeitsverhältnis nach Ablauf der Kündigungsfrist fortsetzen können, wenn Sie mit der Änderung (Bsp. Lohnhöhe) einverstanden sind.

Der Arbeitgeber räumt Ihnen nun eine Frist ein, bis wann Sie ihm Ihre endgültige Entscheidung mitteilen. Überlegen Sie sich gut, ob Sie bereit sind, Lohneinbussen hinzunehmen.