Das korrekte Kündigungsschreiben
Die Kündigung ist eine heikle Angelegenheit. Am besten kündigen Sie schriftlich und lassen sich den Empfang quittieren. Wählen Sie einen sachlichen Ton.

Besser: schriftlich kündigen
Falls nicht anders im Arbeitsvertrag geregelt, kann eine Kündigung durchaus auch mündlich erfolgen. Aus Beweisgründen ist aber die schriftliche Variante vorzuziehen. Sie sollten das Schreiben als Kündigung betiteln. Damit ist allen Beteiligten sofort klar, worum es im Papier geht.
Den richtigen Ansprechpartner finden
Wichtig ist, dass Sie die korrekten Namen der Beteiligten verwenden und diese richtig schreiben. Alles andere zeugt von schlechtem Stil und Geringschätzung. Sie als kündigender Arbeitnehmer müssen zudem sicherstellen, dass Ihr Kündigungsschreiben nicht nur richtig angeschrieben ist, sondern auch an die richtigen Personen gelangt. Wenn Sie mögen, können Sie darin Ihren Kündigungsgrund erwähnen.
Auf das Datum achten
Schliesslich muss aus Ihrem Kündigungsschreiben zweifelsfrei hervorgehen, welcher Arbeitsvertrag («Arbeitsvertrag vom x.x.200x») unter Einhaltung der vertraglichen Kündigungsfrist, auf welches Datum (in der Regel Monatsende) gekündigt wird. Ausserdem muss aus der Kündigung unmissverständlich hervorgehen, wann Ihr letzter Arbeitstag sein wird.
Ab wann gilt eine Kündigung?
Das Kündigungsschreiben selbst sollten Sie ebenfalls datieren. Achtung: Die Kündigung entfaltet erst dann ihre Wirkung, wenn sie beim Empfänger tatsächlich angekommen ist («Empfangsbedürftigkeit»). Sie muss also, falls die Kündigung auf ein Monatsende erfolgt, spätestens am letzten Werktag des Monats bei Ihrem Arbeitgeber ankommen.
Per Einschreiben oder unterschreiben lassen
Um sicherzugehen, sollten Sie das Schreiben früh genug und aus Beweiszwecken eingeschrieben absenden. Wenn Sie die Kündigung persönlich übergeben, sollten Sie sich deren Empfang quittieren lassen. Erfolgt die Kündigung zu spät, verschiebt sie sich auf den nächstmöglichen Termin (in der Regel das nächste Monatsende).
Sachlich bleiben
Wenn Sie kündigen, sollten Sie immer sachlich gegenüber Ihrem Arbeitgeber bleiben und einen freundlichen Ton wählen. Sie könnten in der Zukunft, aus welchen Gründen auch immer, wieder auf diesen Arbeitgeber angewiesen sein.
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Artikel rund um die Kündigung:
- Download Muster Kündigung
- Kündigungsfristen
- Kündigungsgründe
- Massenentlassung
- Änderungskündigung
- Geheimcodes im Arbeitszeugnis
- Begleitschreiben und CV: Türöffner zum Traumjob
- Das passende Bewerbungsfoto
11.07.2018 | SCC |
Korrekt kündigen
›
Ich kündige!
Auf das Datum achten
Schliesslich muss aus Ihrem Kündigungsschreiben zweifelsfrei hervorgehen, welcher Arbeitsvertrag («Arbeitsvertrag vom x.x.200x») unter Einhaltung der vertraglichen Kündigungsfrist, auf welches Datum (in der Regel Monatsende) gekündigt wird. Ausserdem muss aus der Kündigung unmissverständlich hervorgehen, wann Ihr letzter Arbeitstag sein wird.
Ab wann gilt eine Kündigung?
Das Kündigungsschreiben selbst sollten Sie ebenfalls datieren. Achtung: Die Kündigung entfaltet erst dann ihre Wirkung, wenn sie beim Empfänger tatsächlich angekommen ist («Empfangsbedürftigkeit»). Sie muss also, falls die Kündigung auf ein Monatsende erfolgt, spätestens am letzten Werktag des Monats bei Ihrem Arbeitgeber ankommen.
Per Einschreiben oder unterschreiben lassen
Um sicherzugehen, sollten Sie das Schreiben früh genug und aus Beweiszwecken eingeschrieben absenden. Wenn Sie die Kündigung persönlich übergeben, sollten Sie sich deren Empfang quittieren lassen. Erfolgt die Kündigung zu spät, verschiebt sie sich auf den nächstmöglichen Termin (in der Regel das nächste Monatsende).
Sachlich bleiben
Wenn Sie kündigen, sollten Sie immer sachlich gegenüber Ihrem Arbeitgeber bleiben und einen freundlichen Ton wählen. Sie könnten in der Zukunft, aus welchen Gründen auch immer, wieder auf diesen Arbeitgeber angewiesen sein.
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Sachlich bleiben
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