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Krank Probezeit

Wer in der Probezeit krank ist, hat schlechte Karten. Denn in dieser Zeit besteht kaum Kündigungsschutz.

Wie ärgerlich: Genau zum Arbeitsbeginn beim neuen Arbeitgeber werden Sie krank. Eine böse Grippe hat Sie erwischt. Für die nächsten Tage sind Sie erst einmal ausser Gefecht. Und dann das: Ihr Arbeitgeber entlässt Sie fristlos, ohne Sie je am Arbeitsplatz gesehen zu haben. Ist das rechtens? Leider ja.

Kündigungsschutz in der Probezeit?

Denn während der Probezeit besteht nur beschränkt Kündigungsschutz. Auch bei Schwangerschaft, Unfällen oder wenn Sie ins Militär oder den Zivildienst müssen, kann man Sie feuern.

Missbräuchliche Kündigung in der Probezeit

Missbräuchlich ist eine Kündigung während der Probezeit nur dann, wenn sie wegen persönlichen Eigenschaften ausgesprochen wird, die nicht in Zusammenhang mit der Arbeitsleistung stehen. Also dann, wenn Sie gefeuert werden, weil dem Arbeitgeber beispielsweise Ihre Herkunft, Ihre sexuelle Orientierung oder Ihre Religion nicht passt.

Krank? Personalchef anrufen!

Der Personalverantwortliche wird Verständnis für Ihre Erkältung haben. Schliesslich wird jeder mal krank.
Natürlich wird nicht jeder Arbeitgeber eine Kündigung aussprechen, nur weil Sie nicht gleich am ersten Tag antraben; schliesslich ist jeder einmal krank.

Sie sollten dennoch aktiv auf den Personalchef zugehen. Am besten rufen Sie gleich an, wenn Sie krank werden. Das heisst: Auch wenn Sie in der Woche vor Stellenantritt eine Grippe bekommen, sollten Sie den Arbeitgeber vorwarnen.

Dauer der Probezeit

Die Probezeit läuft laut Gesetz mindestens einen Monat lang. In einem schriftlichen Vertrag kann sie auf maximal drei Monate verlängert werden — was in der Schweiz auch der Normalfall ist. Bei befristeten Verträgen gelten in der Regel keine Probezeiten. Man kann per Arbeitsvertrag aber eine Probezeit vereinbaren.

Krankheit verlängert Probezeit

Klar geregelt ist, dass sich die Probezeit verlängert, wenn man krank ist. Und zwar um genau so viele Tage, wie man der Arbeit fern bleibt. Das trifft auch zu, wenn man einen Unfall hat oder ins Militär oder den Zivildienst muss. In diesen Fällen darf die Probezeit insgesamt länger als drei Monate dauern.Nicht verlängert wird die Probezeit hingegen wegen Schwangerschaft oder Ferien.

Lohn?

Wenn Sie während der Probezeit krank werden, steht Ihnen im Grunde auch kein Lohn zu. Die meisten Arbeitgeber werden aber ein Auge zudrücken und trotzdem den vollen Lohn auszahlen.

Wie sieht es nach der Probezeit aus?

Nach der Probezeit sieht das Gesetz folgendes vor: Im ersten Arbeitsjahr kann Ihnen in den ersten 30 Krankheitstagen nicht gekündigt werden. Ab dem zweiten, bis und mit dem fünften Arbeitsjahr, verlängert sich die Sperrfrist auf 90 Tage. Ab dem sechsten Jahr sind Sie schliesslich während 180 Tagen vor einer Kündigung sicher.