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Arbeitszeugnis

Arbeitszeugnisse und Ausbildungsnachweise

Achten Sie darauf, dass Sie bei jedem Stellenwechsel ein Arbeitszeugnis erhalten. Bei einer Bewerbung sollten Sie Ihre Tätigkeiten lückenlos dokumentieren können.

Ein Bewerbungsdossier sollte nebst Anschreiben und Lebenslauf auch sämtliche Arbeitszeugnisse sowie die Nachweise aller absolvierten Aus- und Weiterbildungen enthalten.

An welcher Stelle der Bewerbung kommen die Arbeitszeugnisse?

Die Arbeitszeugnisse werden in der Bewerbungsmappe direkt nach dem Lebenslauf eingereiht und zwar in der gleichen (umgekehrten) chronologischen Reihenfolge – die neuesten zuoberst, die ältesten zuhinterst.

Dasselbe gilt für die Nachweise von Aus- und Weiterbildungen, die anschliessend folgen. Zeugnisse aus der obligatorischen Schulzeit müssen Sie nur beilegen, wenn Sie für den Job von Bedeutung sind.

Wenn Sie sich auf die erste Stelle Ihres Lebens bewerben, sind die Schulzeugnisse, vor allem die letzten, von grosser Wichtigkeit. Mit fortschreitender Berufserfahrung nimmt deren Bedeutung immer mehr ab.

Nie ohne Arbeitszeugnis

Bestehen Sie beim Verlassen einer Arbeitsstelle immer auf der Ausstellung eines Arbeitszeugnisses. Gemäss Artikel 330a des Obligationenrechts können Sie vom Arbeitgeber jederzeit ein Zeugnis verlangen, das sich über die Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses sowie über Ihre Leistungen und Ihr Verhalten ausspricht.

Diesen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis können Sie notfalls auch gerichtlich durchsetzen. Wenn Sie dies wünschen, muss sich das Zeugnis auf Angaben über Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses beschränken (blosse Arbeitsbestätigung ohne Wertungen).