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Schweinegrippe

Auch vor der Bürotür macht die Schweinegrippe nicht halt. Damit sich nicht alle Mitarbeiter mit der Grippe anstecken, kann der Arbeitgeber vorbeugende Massnahmen treffen.

Gerade in Grossraumbüros und überall dort, wo Menschen mit Menschen in Kontakt kommen ist die Gefahr grösser, sich mit der Grippe anzustecken. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) gibt in seinem Online-Ratgeber Tipps, wie Sie mit dem richtigen Verhalten das Risiko, sich und Ihre Mitmenschen anzustecken, verkleinern können.

Rechte und Pflichten des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber ist grundsätzlich dazu verpflichtet, seine Angestellten vor der Ansteckung mit der Schweinegrippe zu schützen und sollte dazu Massnahmen treffen, die nach der Erfahrung notwendig, nach dem Stand der Technik anwendbar und an den gegebenen Verhältnissen des Betriebes angemessen sind. So schreibt es das Arbeitsgesetz vor (SR 822.11).
Der Arbeitnehmer muss im Gegenzug, die Weisungen des Arbeitgebers befolgen – solange diese im Sinne der Sicherheit bei der Arbeit und Gesundheitsvorsorge getroffen werden. Der Arbeitgeber kann also wegen der Schweinegrippe Vorschriften erlassen, diese müssen sich jedoch auf die Arbeit beschränken. Wenn Sie beispielsweise krank zur Arbeit kommen, darf Ihr Chef Sie wieder nach Hause schicken.

Ferien trotz Schweinegrippe

Das BAG rät von Reisen in Länder oder Regionen, in denen Fälle von Schweinegrippe aufgetreten sind, grundsätzlich nicht ab. Es empfiehlt aber auf ihrer Pandemie-Website alles zu unternehmen, damit man sich in den Ferien nicht selbst ansteckt und wenn doch, den Virus nicht weiter verbreitet.
Falls Sie eine Reise planen oder bereits geplant haben, erkundigen Sie sich bei Ihrem Chef, was der betriebseigene Pandemieplan vorsieht. Vielleicht erachtet er das Ansteckungsrisiko in Ihrem Reiseziel als zu hoch. In einem solchen Fall kann er von Ihnen verlangen, dass Sie nach den Ferien noch einige Tage zu Hause bleiben. So können Sie Ihre Arbeitskollegen nicht unwissentlich anstecken.

Handbuch für Betriebe

Zusammen mit der Arbeitsgruppe Influenza und dem SECO hat das BAG ein «Handbuch für die betriebliche Vorbereitung» erarbeitet. Damit soll vorgebeugt werden, dass Betriebe unverhältnismässige Massnahmen unter dem Deckmantel der drohenden Pandemie fällen und damit auch Sie wissen, wann der Entscheid Ihres Chefs angemessen war und wann nicht. Weil verschiedene juristische und betriebliche Fragen im Verlauf der Erarbeitung immer wieder auftraten, hat das SECO eine Sammlung dieser Fragen erstellt.