Gerichtsschreiberin/Gerichtsschreiber (80-100%)
Rathaus Postfach 60 6431 Schwyz
Tel 041 819 67 68 Fax 041 819 67 70
bezirk-schwyz.ch
Das Bezirksgericht Schwyz beurteilt erstinstanzlich alle Zivil- und Strafsachen, soweit nicht
eine andere Behörde dafür zuständig ist. Es übt die Aufsicht über die Schlichtungsbehörde,
die Vermittler sowie die Konkurs- und Betreibungsämter aus und erfüllt weitere Aufgaben
nach Gesetz. Zur Ergänzung unseres Teams suchen wir per 1. Juli 2024 oder nach Verein-
barung
eine Gerichtsschreiberin / einen Gerichtsschreiber (80 - 100 %).
Aufgaben: Ihr Arbeitsgebiet umfasst zur Hauptsache die Vorbereitung und Redaktion von
Entscheiden im Zivil- und Strafrecht sowie im Schuldbetreibungs- und Konkursrecht. Sie
nehmen mit beratender Stimme an den Gerichtsverhandlungen teil und führen das Protokoll.
Anforderungen: Juristischer Hochschulabschluss (Doktorat, Lizenziat oder Master). Anwalts-
patent und Berufserfahrung sind erwünscht. Wir erwarten von Ihnen eine selbständige und
effiziente Arbeitsweise, die Fähigkeit zur präzisen und stilsicheren Redaktion sowie Teamfä-
higkeit.
Wir bieten Ihnen eine interessante, anspruchsvolle und vielfältige Tätigkeit, einen modernen
Arbeitsplatz im historischen Rathaus Schwyz, ein motiviertes Team und eine sorgfältige Ein-
arbeitung. Die Anstellungsbedingungen richten sich nach kantonalem Personalrecht.
Interessierte senden Ihre Bewerbungsunterlagen bis spätestens 26. April 2024 an Bezirks-
gericht Schwyz, Rathaus, 6430 Schwyz, oder in elektronischer Form (PDF-Format) an
E-Mail schreiben .Für Auskünfte stehen der Gerichtspräsident Dr. iur.
Michael Frey oder die Leitende Gerichtsschreiberin MLaw Muriel Herger (Telefon 041 819 67
68) gerne zur Verfügung.
Schwyz, 3. April 2024 Bezirksgericht Schwyz
CH-6430 Schwyz / Schwyz