Fachperson für Familien- und Opferhilfeberatung
Ihre neue Herausforderung per 1. August 2024 oder nach Vereinbarung:
40 % bis 50 % Pensum (unbefristet)
Ihre Aufgaben
- Erziehungsberatung für Eltern mit Kindern im Vorschul- und Primarschulalter
- Rechtliche und finanzielle Beratung bei Trennungen und Scheidungen
- Beratung und Vermittlung bezüglich des gemeinsamen Sorgerechts
- Opferberatung nach dem schweizerischen Opferhilfegesetz im Rahmen der Soforthilfe und weiterer Hilfe
Anforderungen
- Fachhochschulabschluss in der sozialen Arbeit sowie eine zusätzliche Beratungs- oder Therapieausbildung
- Vorteilsweise eine Weiterbildung oder Erfahrung in Opferhilfe
- Interdisziplinäre, eigenständige und zielorientierte Arbeitsweise
- Kommunikative sowie Konflikt-und Konsensfähigkeit
Weitere Informationen
- Esther Rüfenacht, Dienststellenleiterin, 041 666 61 34
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung bis zum 10. Juni 2024.
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